Gesetz, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der im unteren Weichselgebiette durch die diesjährigen Frühjahrshochfluthen herbeigeführten Verheerungen.

Vom 14. Juli 1886.
Berlin den 9. August 1886. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9154).
* Hochwasser an der Weichsel.

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