Gesetz, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der im unteren Weichselgebiette durch die diesjährigen Frühjahrshochfluthen herbeigeführten Verheerungen.
Vom 14. Juli 1886.
Berlin den 9. August 1886. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9154). * Hochwasser an der Weichsel.