Gesetz, betreffend die Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge nach der Magdeburger Polizeiordnung vom 3. Januar 1688., der revidirten Willkür der Stadt Burg vom 3. Februar und konfirmirt den 16. März 1698., sowie des Märkischen Erbrechts in dem I. und II. Jerichowschen Kreise.

Vom 22. Mai 1874.
Berlin den 10. Juni 1874. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 8196)

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