Erklärung wegen der zwischen der Königlich-Preußischen und der Fürstlich-Schwarzburg-Rudolstädtischen Regierung verabredeten Maaßregeln zur Verhütung der Forstfrevel in den Grenzwaldungen.

Vom 13ten November 1822.
Berlin, den 13ten November 1822. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 761).
* Für den gemeinsamen Schutz am Wald an der Grenze von Preußen zu Schwarzburg-Rudolstadt. - Gemeint war das Forststrafrecht gegen Betreten, Beschädigung usw., sowie vor allem Holzlesen (Holzernte) und andere Entwendungen, Nutzung etc. durch unbefugte Personen im Privatwald.

12,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 150142