StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Erklärung wegen Abänderung des §. 3. der zwischen der Königlich-Preußischen und der Großherzoglich-Mecklenburg-Schwerinschen Regierung im Jahre 1811. abgeschlossenen Konvention, wegen wechselseitiger Anhaltung und Auslieferung der Vagabunden.