StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Erklärung vom 31sten März 1819. betreffend das mit Sachsen-Weimar-Eisenach getroffene Abkommen: daß in Untersuchungs-Sachsen bei Unvermögenheit des Inkulpaten nur die baaren Auslagen erstattet werden sollen.