Convention entre les Gouvenements de Prusse et des Pays-bas a cause de la restitution des avances dans les procédures criminelles. Du 7 Juin 1823.

Konvention zwischen der Königlich-Preußischen und Niederländischen Regierung, wegen der in Untersuchungs-Sachen zu erstattenden baaren Auslagen. Vom 7ten Juni 1823.
Brüssel, den 7ten Juni 1823. 2 Blatt mit drei Seiten Text zweisprachig Deutsch und Französisch. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 814).
* Unterzeichnet von H. A. de Salviati und A. W. von Nagell. - Friedrich Wilhelm III., König von Preußen, hielt sich bei Unterzeichnung in Brüssel (Bruxelles) auf.

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