Allerhöchste Kabinetsorder vom 2. September 1845., nebst Tarif, nach welchem das Fährgeld für das Uebersetzen über den Rhein bei Neuwied zu erheben ist.

Sanssouci, den 2. September 1845. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2619).

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