Bekanntmachung, betreffend die gegenseitige Freilassung der Angehörigen des Preußischen Staates einerseits und der Angehörigen der Britischen Kolonien und Besitzungen, mit Ausnahme von Barbados, sowie der Angehörigen der Niederlande und von Niederländisch-Indien andererseits von der Erhebung von Kirchensteuern.