Bekanntmachung, betreffend die gegenseitige Freilassung der Angehörigen des Preußischen Staates einerseits und der Angehörigen der Britischen Kolonien und Besitzungen, mit Ausnahme von Barbados, sowie der Angehörigen der Niederlande und von Niederländisch-Indien andererseits von der Erhebung von Kirchensteuern.
Vom 7. November 1906.
Berlin, den 7. November 1906. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 10766). * Niederländische Antillen, Niederländisch-Indien (Indonesien).