Allerhöchster Erlaß vom 9. Oktober 1858., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen von Trotha bei Halle über Sennewitz, Teicha, Frößnitz, Kaltenmark nach Ober-Pöltz und von Mucrena über Beesenlaublingen nach der Magdeburg-Leipziger Chaussee zwischen Bebitz und Unter-Peißen.