Allerhöchster Erlaß vom 6. Mai 1867., betreffend den Tarif, nach welchem die Abgabe für das Befahren des Saarkanals zu erheben ist.

Berlin, den 6. Mai 1867. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6635).
* Kanalgebühren an der Saar (Flußschiffahrt).

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