Allerhöchster Erlaß vom 6. Mai 1867., betreffend den Tarif, nach welchem die Abgabe für das Befahren des Saarkanals zu erheben ist.
Berlin, den 6. Mai 1867. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6635). * Kanalgebühren an der Saar (Flußschiffahrt).