Allerhöchster Erlaß vom 6. Dezember 1858, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Stalluponen, im Regierungsbezirks Gumbinnen, bis zur Pillkallener Kreisgrenze in der Richtung auf Schirwindt.