Allerhöchster Erlaß vom 5. Dezember 1878, betreffend die Wiederübernahme der Regierungsgeschäfte durch Seine Majestät den Kaiser und König.

Berlin, den 5. Dezember 1878.
Berlin den 6. Dezember 1878. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8580).
* Durch das dritte Attentat auf König Wilhelm I. vom 2. Juni 1878 "...übertrug Wilhelm für die Zeit bis zu seiner Genesung seinem Sohn Friedrich Wilhelm die Regentschaft" (Wikip.).

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