Allerhöchster Erlaß vom 31. Oktober 1859., betreffend die Verleihung des Expropriationsrechts und des Rechts zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien für den Bau einer Gemeinde-Chaussee von der Fraulautern-Saarlouiser Chaussee bis zu dem nach dem Bahnhofe bei Saarlouis führenden Zufuhrwege.