Allerhöchster Erlaß vom 21. Januar 1861., betreffend die Verleihung des Expropriationsrechts an den Kreis Saarburg für die zum Bau einer massiven Brücke über den Saarfluß von der Stadt Saarburg nach dem gegenüber liegenden Bahnhofe der Trier-Saarbrücker Eisenbahn zu Beurig erforderlichen Grundstücke, imgleichen die Verleihung des Rechts zur Erhebung eines Brückengeldes.

und: Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Saarburger Kreises im Betrage von 75,000 Thalern.
Berlin, den 21. Januar 1861. 3 Blatt mit zus. fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5329-5330).
* Für den Brückenbau über die Saar nach Bahnhof Beurig samt Zugang wurde eine Obligation vom Kreis Saarburg ausgegeben, deren textliches Muster (mit Nennung "Thaler Preußisch Kurant") für den Gesamtbetrag von 75.000 Rthlr. abgedruckt ist.

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