Allerhöchster Erlaß vom 30. Dezember 1895, betreffend die Erhebung von Gebühren für die Genehmigung und Beaufsichtigung von Neubauten, Umbauten und anderen baulichen Herstellungen in denjenigen Gemeinden und Landestheilen, in denen die Baupolizei durch Staatsbeamte verwaltet wird, und die Feststellung der bezüglichen Tarife.