Allerhöchster Erlaß vom 28. September 1872., betreffend die Errichtung Königlicher Eisenbahn-Kommissionen mit den Befugnissen und Pflichten öffentlicher Behörden für die Verwaltung des Oberschlesischen und des Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Unternehmens, sowie die demnächstige Uebertragung der Verwaltung der Hessischen Nordbahn an die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld und Auflösung der Kommission der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn in Ratibor.