Allerhöchster Erlaß vom 31. Oktober 1859., betreffend die Veränderung der Richtung für den durch Allerhöchsten Erlaß vom 13. Oktober 1856. Bereits genehmigten Bau der Chaussee von Berent bis zur Kreisgrenze bei Lamk, sowie die Verleihung der fiskalischen Vorrechtte für diesen Bau auch in der jetzigen veränderten Richtung.