Allerhöchster Erlaß vom 3. Januar 1859., betreffend die Ueberweisung der bisher mit der Verwaltung des Staatsschatzes vereinigten Münzverwaltung an das Finanzministerium.

Berlin, Decker 1859. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5001)
* Bleibt als selbständige Behörde in Preußen bestehen.

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