Allerhöchster Erlaß vom 3. Januar 1859., betreffend die Ueberweisung der bisher mit der Verwaltung des Staatsschatzes vereinigten Münzverwaltung an das Finanzministerium.
Berlin, Decker 1859. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5001) * Bleibt als selbständige Behörde in Preußen bestehen.