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Allerhöchster Erlaß vom 29. Juli 1867., betreffend die Ausführung der Eisenbahnverbindung zwischen den rechts- und linksrheinischen Eisenbahnen bei Düsseldorf und Neuß, nebst fester Rheinbrücke bei Hamm, durch die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft.