Allerhöchster Erlaß vom 29. Juli 1867., betreffend die Ausführung der Eisenbahnverbindung zwischen den rechts- und linksrheinischen Eisenbahnen bei Düsseldorf und Neuß, nebst fester Rheinbrücke bei Hamm, durch die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft.

Berlin den 21. September 1867. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6830).
* Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft (BME).

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