Allerhöchste Kabinetsorder vom 28. Mai 1847., betreffend die Verleihung der Rechte einer Korporation an die zur Erbauung einer Kunststraße von Menden durch das Hönnethal nach Balve zusammengetretene Aktiengesellschaft unter dem Namen: "Menden-Balver Straßenbau-Gesellschaft" und die Bestimmung des Land- und Stadtgerichts zu Arnsberg zum Gerichtsstande dieser Gesellschaft.

Sanssouci, den 28. Mai 1847.
Berlin den 31. Juli 1847. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2866).

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