Verordnung, betreffend Abänderung und Ergänzung des § 35 der Militär-Transport-Ordnung, fürEisenbahnen im Frieden (Friedens-Transport-Ordnung).

Vom.29. Juli 1889. RGB No. 17.
Berlin, Reichsdruckerei 1889. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Nr. 1865).
* "Raketen und geladene Raktenhülsen in den vorschriftsmäßigen Transportkasten". Ab sofort mussten nicht mehr Versender, Fabrikanten und vereidigte Chemiker vorgeschrieben Bescheinungen vorlegen, jetzt genügte "die militärische Anmeldung". - Stichworte: Rakete, Drohnen usw.

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