Allerhöchster Erlaß vom 26. Oktober 1857., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Bismark bis zur Osterburger Kreisgrenze in der Richtung auf Meßdorf zum Anschluß an die von dort nach Osterburg erbaute Chaussee.

Berlin, den 26. Oktober 1857. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 4813).

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