Allerhöchster Erlaß vom 23. Februar 1881, betreffend Abänderungen der Staatseisenbahn-Verwaltungsbezirke und Errichtung von Betriebsämtern für die Verwaltung der durch die Gesetze vom 20. Dezember 1879 und 14. Februar 1880 in den Besitz des Staates übergegangenen Privateisenbahnunternehmungen.