Verordnung über die Sicherstellung der zum Wiederaufbau im Kriege zerstörter Gebäude gewährten Staatsdarlehen.

Vom 1. Mai 1916.
Berlin den 6. Mai 1916. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 11501). - Sehr guter Zustand.

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