Allerhöchster Erlaß vom 22. Mai 1865., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee zur Verbindung der Städte Neisse und Münsterberg in der Richtung von Kamnig über Gauers, Kolonie Tschiltsch, Mahlendorf und Perschkenstein bis zur Neisse-Grottkauer Kreisgrenze.