Allerhöchster Erlaß vom 21. März 1859., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den vom Bomst er Kreise beabsichtigten Bau einer Chaussee von der Fraustadter Kreisgrenze in der Richtung auf Fraustadt über Wollstein bis zur Meseritzer Kreisgrenze in der Richtung auf Meseritz.

Berlin, den 21. März 1859. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5040).

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