Allerhöchster Erlaß vom 18. Juni 1870., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Gemeine Croppenstedt, beziehentlich den Kreis Oschersleben, für den chausseemäßigen Ausbau des Weges von Croppenstedt, im Anschluß an die Magd eburg-Halberstädter Staatsstraße, bis zur Wanzlebener Kreisgrenze in der Richtung auf Hadmersleben.