Allerhöchster Erlaß vom 20. Juli 1870., betreffend die Abänderung des Tarifs vom 28. Juli 1824., nach welchem das Brückengeld auf der Ewlbbrücke bei Wittenberg zu erheben ist.

Berlin, Decker 1870. 1 Blatt mit einer Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7719)
* Erneuerung einiger Tarife des Erlaßes von 1824.

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