Allerhöchster Erlaß vom 20. Juli 1870., betreffend die Abänderung des Tarifs vom 28. Juli 1824., nach welchem das Brückengeld auf der Ewlbbrücke bei Wittenberg zu erheben ist.
Berlin, Decker 1870. 1 Blatt mit einer Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7719) * Erneuerung einiger Tarife des Erlaßes von 1824.