Allerhöchster Erlaß vom 20. Juli 1868., betreffend die Einsetzung einer Behörde unter der Firma: Königliche Direktion der Main-Weser-Bahn, sowie die Auflösung der bisher unter den Titeln Königliche Eisenbahn-Direktion (Main-Weser) und Direktion der Main-Weser-Bahn in Kassel beziehungsweise Frankfurt bestandenen Behörden.