Allerhöchster Erlaß vom 20. Juli 1868., betreffend die Einsetzung einer Behörde unter der Firma: "Königliche Direktion der Main-Weser-Bahn", sowie die Auflösung der bisher unter den Titeln "Königliche Eisenbahn-Direktion (Main-Weser)" und "Direktion der Main-Weser-Bahn" in Kassel beziehungsweise Frankfurt bestandenen Behörden.
Bad Ems, den 20. Juli 1868. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 7160).