Allerhöchster Erlaß vom 2. März 1868., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Kreis Angerburg, Regierungsbezirk Gumb innen, in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Angerburg über Ogonken, Possessern, Pieztarken bis zur Lötzener Kreisgrenze in Richtung auf Lötzen.