Allerhöchster Erlaß vom 18. November 1861., betreffend die Ermäßigung der Hafenabgaben von den auf der Stolpmünder Rhede bleibenden Schiffen.

Berlin, den 18. November 1861. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5468).

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