Verordnung, betreffend die Verleihung des Ortszulagerechts an Schulverbände.

Vom 31. März 1920.
1920. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 11905).
* Betrifft die in einer zweispaltigen Tabelle aufgeführten Schulverband im Regierungsbezirk Stettin (14 Orte in den Kreisen Greifenhagen, Randow und Swinemünde, zu letzteren Seebad Ahlbeck, West Dievenow, Lebbin und Kalkofen) und 17 Orte im Regierungsbezirk Osnabrück (von Papenburg bis Georgsmarienhütte).

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