Allerhöchster Erlaß vom 18. Juni 1866., betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes und der fiskalischen Vorrechte in Bezug auf die Unterhaltung der Chaussee von der Berlin-Stralsunder Chausseer über Arendsee und Lanke nach der Biesenthaler Grenze im Nieder-Barnimschen Kreise des Regierungsbezirks Potsdam.

Berlin, den 18. Juni 1866. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6380).

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