Allerhöchster Erlaß vom 15. Juli 1850., betreffend die in Bezug auf den Bau der Gemeinde-Chaussee von der Cöln-Frankfurter Staatsstraße bei Warth durch das Siegthal über Eitorf, Herchen und Dattenfeld bis zum Anschluß an die Wiehlmünden-Rother Gemeinde-Chaussee bewilligten fiskalischen Vorrechte.