Allerhöchster Erlaß vom 15. Juli 1850., betreffend die in Bezug auf den Bau der Gemeinde-Chaussee von der Cöln-Frankfurter Staatsstraße bei Warth durch das Siegthal über Eitorf, Herchen und Dattenfeld bis zum Anschluß an die Wiehlmünden-Rother Gemeinde-Chaussee bewilligten fiskalischen Vorrechte.
Sanssouci, den 15. Juli 1850. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3303).