Allerhöchster Erlaß vom 10. September 1873., betreffend die Einführung einer evangelischen Kirchengemeinde- und Synodalordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, sowie die Berufung einer außerordentlichen Generalsynode für die acht älteren Provinzen.