Allerhöchster Erlaß vom 1. April 1867., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung mehrerer Chausseen im Kreise Ratibor.

Berlin den 20. Mai 1867. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6636).

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