Allerhöchste Kabinetsorder vom 5ten März 1839., die Ausprägung von Doppel-Thalern oder 3 1/2-Guldenstücken als Vereinsmünze betreffend.

Berlin, 5. März 1839. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1984).
* Wegen der "als Vereinsmünze in Umlauf zu setzenden Einsiebentheilmarkstücken, in der hiesigen Münzstätte ausprägen zu lassen". Mit Nennung Deutscher Zollverein, Münzkonvention, Silberkourant, Doppeltaler, Guldenstücke u. a. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Kunst - Numismatik"). * Reihe:

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