Allerhöchste Kabinetsorder vom 5ten Januar 1816., daß die Ausfuhr des alten Bruchkupfers und Messings frei gegeben seyn soll.

Berlin, den 5ten Januar 1816. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 331).
* Aufhebung eines Ausfuhrverbots. - Kriegswichtiges Metall.

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