Allerhöchste Kabinetsorder vom 5ten Januar 1816., daß die Ausfuhr des alten Bruchkupfers und Messings frei gegeben seyn soll.
Berlin, den 5ten Januar 1816. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 331). * Aufhebung eines Ausfuhrverbots. - Kriegswichtiges Metall.