Allerhöchste Kabinetsorder vom 5. August 1838., die Untersuchung und Bestrafung der Entwendung von Waldprodukten in dem, am linken Rheinufer belegenen Theile der Rheinprovinz betreffend.

Berlin, den 5. August 1838. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1924).
* Zur Forstwirtschaft in der Rheinprovinz.

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