Allerhöchster Erlaß vom 15. Mai 1856., betreffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die auf dem Rheinischen Provinzial-Landtage im Stande der Städte vertretenen Gemeinden von weniger als 10,000 Einwohnern. Und: Städte-Ordnung für die Rheinprovinz.