Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten April 1835., betreffend die Bestellung des Kammergerichts zum ausschließenden Gerichtshofe der Monarchie wegen aller und jeder Verbrechen und Vergehungen wider der Verfassung, die öffentliche Ordnung und die Ruhe, sowohl der sämmtlichen Staaten des Königreichs als auch der übrigen Staaten des Deutschen Bundes.