Allerhöchste Kabinetsorder vom 23. März 1839, betreffend die von der Schifffahrt auf der Ruhr zu erhebende Abgabe, nebst dem für diese Abgabe unter dem gedachten Tage Allerhöchst erlassenen Tarif.

Berlin, 23. März 1839. 3 Blatt (S. 95-100). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1987).
* Regelt die Tarife für die Benutzung der Schleusen, hauptsächlich wohl für den Transport von Steinkohle ("Schiffahrts-Abgabe") und enthält derselbige Tabellen: Von der Schleuse Mühlheim bis Ruhrort, genannt sind Orte an der Ruhr mit Schleusen (Witten, Steinhausen, Herbede, Kemnade, Blankenstein, Hattingen, Dahlhausen, Horst, Spillenburg, Romannsmühle, Baldeney, Neukirchen, Papiermühle, Kettwich [Kettwig]), Ruhrort) und deren Tarife nach jährlichen Stufen. In den Regularien tauchen Schiffsführer und Schleusenwärter auf.

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